Eine Befreiung vom Unterricht ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich und muss rechtzeitig beantragt werden.
So stellen Sie einen Antrag
- Stellen Sie den Antrag schriftlich und formlos – per Brief oder E-Mail.
- Begründen Sie den gewünschten Zeitraum nachvollziehbar.
- Reichen Sie den Antrag bei vorhersehbaren Anlässen möglichst mindestens zwei Wochen im Voraus ein.
- Warten Sie die Entscheidung der Schule ab.
Unmittelbar vor oder nach Ferien
Eine Befreiung zur Verlängerung von Ferien ist grundsätzlich nicht möglich. Unmittelbar vor oder nach den Ferien kann eine Befreiung nur ausnahmsweise erteilt werden, wenn die Versagung im Einzelfall eine persönliche Härte bedeuten würde.
Religiöse Feiertage
Für Unterrichtsbefreiungen aus Anlass bestimmter religiöser Feiertage und Veranstaltungen gelten gesonderte niedersächsische Regelungen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen frühzeitig an die Schule.