Die Grundschule Ashausen ist bemüht, ihren Internetauftritt möglichst barrierefrei zugänglich zu gestalten. Die Website ist teilweise mit den für sie geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.
Geltungsbereich und besondere Regelung für Schulwebsites
Diese Erklärung gilt für den Internetauftritt der Grundschule Ashausen unter grundschule-ashausen.de.
Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) gelten die §§ 9a bis 9e NBGG für Websites und mobile Anwendungen von Schulen grundsätzlich nicht. Ausgenommen davon sind Inhalte, die sich auf wesentliche Online-Verwaltungsfunktionen beziehen. Für diese Inhalte gelten die §§ 9a bis 9e NBGG.
Für die übrigen schulischen Inhalte gilt nach § 9 Absatz 3 NBGG § 9 NBGG in der am 23. September 2020 geltenden Fassung. Diese Inhalte sind nicht Gegenstand der Überwachung nach § 9c Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 NBGG und des Durchsetzungsverfahrens nach § 9d NBGG. Unabhängig von dieser gesetzlichen Sonderregelung ist es unser Ziel, den gesamten Internetauftritt so zu gestalten, dass Informationen und Funktionen von möglichst vielen Menschen selbstständig genutzt werden können.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist teilweise mit den für sie geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.
Die technische Selbstbewertung vom 13. September 2026 umfasste 14 Seiten und 70 Ansichten zur Prüfung von responsiver Darstellung und Reflow. Geprüft wurden außerdem Semantik und Überschriftenstruktur, Skip-Link, Suchfunktionen, die technische Einbindung von 59 Bildern, Kontraste, Fokusdarstellung sowie Stichproben im Accessibility Tree. Die technisch festgestellten Auffälligkeiten der Barrierefreiheitsprüfung vom 13. September 2026 wurden behoben.
Diese Bewertung bestätigt keine vollständige WCAG- oder BITV-Konformität und ersetzt keine externe Prüfung oder vollständige Prüfung mit assistiven Technologien.
Nicht vollständig barrierefreie Inhalte
PDF-Dokumente
Mehrere Materiallisten-PDFs sind nicht vollständig barrierefrei strukturiert. Zentrale Informationen werden zusätzlich als HTML auf der Materiallisten-Seite angeboten. Für sämtliche Materiallisten ist jedoch noch nicht abschließend geprüft, ob jeweils eine vollständig inhaltsgleiche HTML-Alternative vorliegt. Die PDFs bleiben als ergänzende Druck- und Downloadfassungen erhalten.
Die beiden Tausendfüßler-PDFs auf der Seite „Schulweg“ sind nicht vollständig strukturiert. Ihre wesentlichen Informationen zu Routen, Sammelstellen und Zeiten sind als HTML auf der Seite selbst zugänglich.
Externe Dienste
Einzelne Angebote und Verwaltungswege werden von externen Anbietern bereitgestellt. Für deren technische Zugänglichkeit ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Die Schulwebsite kennzeichnet externe Ziele und stellt die eigenen erläuternden Informationen soweit möglich als zugänglichen HTML-Inhalt bereit.
Wenn Sie eine Information oder ein Dokument in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Noch nicht vollständig geprüfte Bereiche
Die folgenden manuellen Prüfungen stehen noch aus. Daraus folgt nicht automatisch, dass in diesen Bereichen Barrieren bestehen; die Punkte begrenzen den Umfang der bisherigen technischen Selbstbewertung:
- vollständige websiteweite Prüfung mit Tab und Umschalt+Tab,
- Test mit einem realen Screenreader,
- individueller Textabstandstest,
- wörtlicher Browserzoom auf 200 und 400 Prozent,
- vollständige inhaltliche Prüfung aller Alternativtexte.
Barrieren melden und Informationen anfordern
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder können Sie einen Inhalt, ein Dokument oder eine Funktion nur eingeschränkt nutzen? Dann informieren Sie uns bitte und nennen Sie nach Möglichkeit die betroffene Seite.
Grundschule Ashausen
Ashausener Straße 129
21435 Stelle
Telefon: 04174 645616
E-Mail: sekretariat@gsashausen.de
Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit den Betreff „Barrierefreiheit“. Wir beantworten entsprechende Mitteilungen und Anfragen innerhalb eines Monats.
Schlichtungsverfahren im rechtlich erfassten Bereich
Das Schlichtungsverfahren nach § 9d NBGG steht für den gesetzlich erfassten Bereich zur Verfügung. Bei Schulwebsites betrifft dies Inhalte, die sich auf wesentliche Online-Verwaltungsfunktionen beziehen. Wenn Sie uns zu einem solchen Inhalt eine Barriere mitgeteilt haben und mit unserer Antwort oder der gefundenen Lösung nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG wenden. Das Verfahren ist kostenlos; ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Für die übrigen schulischen Inhalte gilt das Durchsetzungsverfahren nach § 9d NBGG gemäß § 9 Absatz 3 NBGG nicht. Hinweise zu Barrieren können Sie uns dennoch zu allen Inhalten der Website über die oben genannten Kontaktdaten mitteilen.
Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen
Telefon: 0511 120-4037
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Schlichtungsstelle und Online-Kontakt des Landes Niedersachsen (externer Link)
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Stand der technischen Selbstbewertung: 13. September 2026.
Die Einschätzung beruht auf der beschriebenen technischen Selbstbewertung der WordPress-Website und der öffentlich angebotenen Dokumente. Sie behauptet keine vollständige WCAG- oder BITV-Konformität und keine externe Prüfung. Die Erklärung wird bei wesentlichen Veränderungen und mindestens jährlich überprüft.