Eine Befreiung vom Unterricht ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss rechtzeitig beantragt werden.
So stellen Sie einen Antrag
- Stellen Sie den Antrag schriftlich und formlos – per Brief oder E-Mail.
- Begründen Sie den gewünschten Zeitraum nachvollziehbar.
- Reichen Sie den Antrag bei vorhersehbaren Anlässen möglichst mindestens zwei Wochen im Voraus ein.
- Warten Sie die Entscheidung der Schule ab.
Unmittelbar vor oder nach Ferien
Eine Befreiung zur Verlängerung von Ferien ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen kommen nur in besonders begründeten Einzelfällen in Betracht.
