Liebe Eltern,
sobald Ihr Kind zur Schule geht, ist es schulpflichtig. Es gibt jeoch Ereignisse im Leben der Schüler*innen, die nicht mit dem Ferienplan vereinbar sind. In diesen Fällen können Sie beim Vorliegen entsprechender Gründe die Befreiung von der Teilnahme am Schulbetrieb bei der Schulleitung beantragen (Befreiungen in Zusammenhang mit den Ferien sind nur in absoluten Ausnahmefällen möglich).
Bitte stellen Sie dafür einen formlosen Antrag schriftlich oder per Mail und in allen vorhersehbaren Fällen mindestens zwei Wochen im Voraus.
Bitte denken Sie zudem daran, dass die Wahl eines Ganztagsangebots ebenfalls für das jeweilige Halbjahr verpflichtend ist und die ausnahmsweise Verkürzung der Teilnahme ebenfalls beantragt werden muss.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.